Heute Mittag begann auf Twitter eine angeregte Diskussion zwischen @Maltis, @Rainer_Kluthe, @JanDoerrenhaus, @gedankenstuecke und mir, es ging um die Anträge zum Thema Gender- und Queerpolitik (und Folgende) die beim Bundesparteitag nächste Woche beschlossen werden sollen. Die Diskussion startete damit das Rainer zu bedenken gab das wir uns mit solchen Forderungen für Christen unwählbar machen würden.
Um was geht es also? Es geht in den Anträgen auch um die absolute Gleichstellung von Ehen die nicht aus Frau/Mann bestehen. Vor allem wurde auf das Grundgesetz §6 verwiesen:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Das Grundgesetz definiert aber eben nicht was Ehe überhaupt bedeutet, kann eine Ehe nicht auch zwischen Mann und Mann bestehen? Klar die Christen sagen jetzt das eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann weil es ja so in der Bibel steht, aber so leid es mir tut: Die Bibel ist nicht die Grundlage meines Denkens und sollte auch nicht die Grundlage für Gesetze sein, sie ist eine Geschichtssammlung die Uralt und x-mal übersetzt wurde und ist für mich daher als Bezugspunkt für Argumentationen zu aktuellen Fragen nicht zu gebrauchen. Oder wie es ein Nerd letztens sagte:
Man kann nicht mit einem hunderte Jahre altem Betriebssystem die Probleme von Morgen lösen.
Ein Argument das grade von Jan vertreten wurde war, dass Kinder aus gleichgeschlechtlichen Ehen, seien sie jetzt natürlich gezeugt oder durch Adoption angenommen, eher diskriminiert werden könnten. Klar Kinder sind grausam ehrlich, vor allem untereinander und glaubt mir ich weiß wie es ist diskriminiert zu werden weil man anders ist, aber auch das ist für mich kein Argument denn Kinder werden auch ausgegrenzt weil sie übergewichtig, nicht-deutsch oder rothaarig (bitte mach aus der Reihenfolge keine Wertung) sind. Man kann doch gleichgeschlechtlichen Paaren die Gleichberechtigung nicht verweigern nur weil sie dann eventuell diskriminiert werden. In diesem Fall muss sich nicht der Diskriminierte sondern der Diskriminierende ändern!
Um ehrlich zu sein: Ich möchte gar nicht das fundamentalistische Christen uns wählen. Ich meine jetzt nicht den ganz normalen Gläubigen der am Sonntag zur Kirche geht, aber das dann auch kritisch hinterfragt, ich meine die Christen die glauben das die Bibel die einzige Wahrheit ist und auch solche Sachen glauben das man Homosexualität heilen kann oder so ein Schmu, die sollen ruhig die PBC wählen.
Heute Mittag begann auf Twitter eine angeregte Diskussion zwischen @Maltis, @Rainer_Kluthe, @JanDoerrenhaus, @gedankenstuecke und mir, es ging um die Anträge zum Thema Gender- und Queerpolitik (und Folgende) die beim Bundesparteitag nächste Woche beschlossen werden sollen. Die Diskussion startete damit das Rainer zu bedenken gab das wir uns mit solchen Forderungen für Christen unwählbar machen würden.
Um was geht es also? Es geht in den Anträgen auch um die absolute Gleichstellung von Ehen die nicht aus Frau/Mann bestehen. Vor allem wurde auf das Grundgesetz §6 verwiesen:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen ode